Das Anwendertreffen ist eine jährlich stattfindende Fachtagung, bei der branchenübergreifend Kenntnisse zum öffentlichen Preisrecht und Zuwendungen geteilt, vertieft und erweitert werden. Im Vordergrund des eineinhalbtägigen Treffens steht der Erfahrungsaustausch zwischen den Anwendern der Unternehmenspraxis und weiteren Experten aus der Praxis und der Wissenschaft.
Das nächste Treffen wird als Hybridveranstaltung am 25.-26.06.2025 in Bremen sowie online stattfinden. Genauere Informationen finden Sie untenstehend.
Das Organisationsteam freut sich auf einen spannenden Austausch und steht bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Beginn: | Mittwoch, 25. Juni 2025, 09.00 - 17:00 Uhr |
Ende: | Donnerstag, 26. Juni 2025, 09:00 - 14.00 Uhr |
Ort: | ATLANTIC Grand Hotel, Bredenstraße 2 in 28195 Bremen sowie online. |
Referenten: | Experten aus der Unternehmenspraxis, Beratung und Wissenschaft |
Zielgruppe: | Anwender des Öffentlichen Preisrechts (VO PR 30/53 und LSP) und Anwender des Zuwendungsrechts |
Das Programm für das Anwendertreffen 2025 wird voraussichtlich im Januar 2025 veröffentlicht.
Das Anmeldeformular für das Anwendertreffen 2025 finden Sie hier.
Im Formaular finden Sie ebenso alle Informationen zur Veranstaltung, zu Preisen, und den Stornobedingungen.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an sekretariat@rif-ev.de oder per Fax an: +49 231-9700 460. Wir prüfen Ihre Anmeldung und übersenden schnellstmöglich eine Anmedebestätigung.
Bitte beachten Sie, dass die Übernachtung nicht in der Buchung inkludiert ist.Sie haben daher die Möglichkeit, unter dem Stichwort „Anwendertreffen Preisrecht“ im Tagungshotel bis zum 29.05.2025 auf ein vergünstigtes Zimmerkontingent zuzugreifen.
Bei Rückfragen stehen wir zudem gerne zur Verfügung.
Das Anwendertreffen steht unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Hoffjan.
Prof. Hoffjan ist Inhaber des Lehrstuhls Unternehmensrechnung und Controlling an der TU Dortmund, Mitherausgeber des Leitkommentars zum Preisrecht (Ebisch/Gottschalk), forscht und publiziert zum Preis- und Zuwendungsrecht. Das Anwendertreffen leitet er seit der ersten Veranstaltung 2014.
Bei Fragen zum Anwendertreffen steht Ihnen Yannick Koch als Ansprechpartner zur Verfügung.
Prof. Dr. Andreas Hoffjan ist Inhaber des Lehrstuhls Unternehmensrechnung und Controlling an der TU Dortmund, Mitherausgeber des Leitkommentars zum Preisrecht (Ebisch/Gottschalk), forscht und publiziert zum Preis- und Zuwendungsrecht. Das Anwendertreffen leitet er seit der ersten Veranstaltung 2014.
Ausbildung
1986-1992 | Studium BWL und Mathematik an der WWU Münster |
1997 | Promotion an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf |
2005 | Habilitation an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster |
Beruflicher Werdegang
1992-1999 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der HHU Düsseldorf |
1997 | Gastdozent an der Universität Peking |
1999-2005 | Wiss. Assistent an der WWU Münster |
2001-2002 | Gastforscher University of Illinois at Urbana-Champaign |
2002-2003 | Assistant Professor, University of Manitoba, Winnipeg |
2005-2006 | Associate Professor, HEC Paris |
2006-2007 | W3-Professor an der WHU, Vallendar |
seit 2007 | W3-Professor an der TU Dortmund |
Ausgewählte Publikationen zum Preisrecht
Das zehnte Anwendertreffen fand im Juni in Dortmund statt. Dazu trafen sich die Anwenderinnen und Anwender des öffentlichen Preisrechts zum „Hochamt der Kalkulation öffentlicher Aufträge“ im Leonardo Hotel Dortmund. Die Fachtagung bot auch diesmal wieder die Möglichkeit zur Online-Teilnahme. Insgesamt nahmen über 80 Anwenderinnen und Anwender aus der Unternehmenspraxis sowie Expertinnen und Experten aus der Prüfungspraxis und Wissenschaft teil.
Das zweitägige Anwendertreffen ermöglichte einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen Controllern, Projektleitern, Fördermittelmanagern und Verantwortlichen für Public Contracts aus verschiedenen Unternehmen. Mit insgesamt dreizehn Vorträgen war das Programm umfassend und vielseitig gestaltet.
In diesem Jahr präsentierten Unternehmen wie Airbus Helicopters Deutschland GmbH, badenovaNetze GmbH, ESG Elektroniksystem und Logistik-GmbH, Infineon Technologies AG und Kreis Weseler Abfallgesellschaften mbh & Co. KG ihre Problemstellungen und möglichen Lösungen. Die juristische Perspektive wurde von den Kanzleien Gruneberg Rechtsanwälte und Oppenhoff & Partner beleuchtet. Abgerundet wurde der Austausch über die Verbandssicht und aktuelle Ergebnisse aus der Forschung sowie der Arbeit der Kommentatoren.
Thematisch deckte die Veranstaltung das gesamte Spektrum der Kalkulation und Abrechnung öffentlicher Aufträge und Fördermittel ab. Dies beinhaltete juristische Themen wie die Gestaltung von Entsorgungsverträgen und rechtliche Stolperfallen bei der Bundeswehr. Außerdem wurden Aspekte der Preisprüfung beleuchtet, einschließlich der unternehmensseitigen Vorbereitung und der Grundsätze der Kostenprüfung. Grundlegende Themen wie der Preistyp und der Nachweis abgeleiteter Marktpreise sowie der generelle Umgang mit Zuwendungen wurden ebenfalls behandelt. Sehr konkrete Fragestellungen, wie die Anerkennung einzelner Kostenpositionen, u.a. Ausschusskosten, Kosten von CO2-Zertifikaten und Stromsteuernachforderungen sowie Eskalationsfragen bei Preisgleitklauseln, rundeten das Programm ab.
Ein weiteres Highlight des Anwendertreffens war die gemeinsame Abendveranstaltung im Deutschen Fußballmuseum am ersten Tag. Während eines entspannten Come-Together konnten die Teilnehmenden einige Teile des Museums auf eigene Faust erkunden. Anschließend bot eine exklusive Führung durch fachkundige Gästeführer spannende Einblicke in die Geschichte und die bedeutendsten Momente des deutschen Fußballs. Der Abend endete im Raum „N11“ mit einem reichhaltigen Buffet in gemütlicher Atmosphäre. Bei guten Gesprächen und leckerem Essen konnten die Eindrücke des Anwendertreffens und des Museumsbesuchs noch einmal Revue passiert werden lassen.
Das nächste Anwendertreffen findet am 25. und 26. Juni 2025 in Bremen statt. Die Anmeldung ist bereits möglich. Auch im nächsten Jahr wird die Veranstaltung wieder in einem hybriden Format stattfinden.
Das mittlerweile neunte Anwendertreffen Öffentliches Preisrecht fand in diesem Jahr Mitte Juni nicht nur als Präsenzveranstaltung, sondern auch wieder mit der Möglichkeit zur Onlineteilnahme im Marriott Hotel in der Leipziger Innenstadt statt. Dies eröffnete den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erneut die Möglichkeit, auch kurzfristig das Teilnahmeformat zu wechseln und flexibel an der Veranstaltung teilzunehmen, so dass sich in diesem Jahr insgesamt über 90 Anwenderinnen und Anwender aus der Unternehmenspraxis und weitere Expertinnen und Experten aus der Prüfungspraxis sowie der Wissenschaft vor Ort und online zu einem regen Erfahrungsaustausch und spannenden Diskussionen on- und offline trafen. Der Austausch beschränkte sich dabei nicht nur auf die Vorträge und Diskussionsrunden, sondern erstreckte sich auch auf die gemeinsamen Pausen und insbesondere die Abendveranstaltung, bei der in entspannter Atmosphäre Erfahrungen zu preisrechtlichen Themen ausgetauscht und diskutiert wurden.
In insgesamt zehn Fachvorträgen stellten Referentinnen und Referenten unter der Leitung von Prof. Dr. Hoffjan von der TU Dortmund aktuelle Fragestellungen und Lösungsansätze im Zusammenhang mit der VO PR 30/53 und den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Selbstkostenbasis vor. Ebenso wurden Themen im Zusammenhang mit Zuwendungen auf Kostenbasis behandelt. Dabei wurden Einblicke in die Praxisprobleme sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch auf Seiten der Prüfer und Vergabeseite öffentlicher Aufträge und Zuwendungen gegeben.
Am ersten Veranstaltungstag gab Stephan Schulte (Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) einen Überblick über den preisrechtlichen und vertragsrechtlichen Umgang mit unvorhersehbaren Preisentwicklungen. Mark Münch (HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) konzentrierte sich in seinem Vortrag auf die rechtlichen Anforderungen an die Zeitaufschreibung und zeigte auf, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Personaldokumentation erfolgen sollte. Christopher Stimpel (Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) informierte über aktuelle Fragestellungen bei Förderprojekten mit dem Schwerpunkt Investitionen und Besserstellungsverbot. Nach dem Mittagessen regten Benjamin Obesser (MTU Aero Engines AG), Daniel Zander (Bundesdruckerei GmbH) und Florian Fischer (BWI GmbH) mit drei Kurzvorträgen zu den Themen Gewerbesteuer, Gemeinkostenverrechnung und Aufbau einer Preisrechtsabteilung zur Diskussion an. Den letzten Vortrag des Tages hielt Wolfgang Leonhard (Regierung von Schwaben) zum Thema Effiziente Rechnungsprüfung. Zum Ausklang des Tages ging es in den Leipziger Zoo, wo die Teilnehmer nach einem entspannten Rundgang bei Speis und Trank bis in den späten Abend in lockerer Atmosphäre Erfahrungen austauschen und netzwerken konnten.
Der zweite Tag begann mit einem Vortrag von Dr. Michael Georgi (Thales Deutschland GmbH) zum Thema „Preisrecht aus wehrtechnischer Sicht“. Anschließend ging Prof. Dr. Timo Hövelborn aus eher akademischer Sicht auf die Spielarten der Gewinnberechnung bei öffentlichen Aufträgen ein. Den letzten Vortrag der eineinhalbtägigen Veranstaltung hielten Susanne Kummer und Jessica Woite (VDI Innovation und Technik GmbH). Sie referierten zum Thema Fördermittel aus Sicht eines Projektträgers.
Das nächste Anwendertreffen findet am 12. und 13. Juni 2024 in Dortmund statt. Die Anmeldung ist bereits möglich. Auch im nächsten Jahr wird die Veranstaltung in einem hybriden Format stattfinden.
Das Anwendertreffen zum öffentlichen Preisrecht fand Anfang Juni in diesem Jahr erneut nicht nur in Präsenz, sondern ebenfalls mit der Möglichkeit zur Onlineteilnahme im Althoff Hotel am Schlossgarten in Stuttgart statt. So wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit eröffnet auch kurzfristig das Teilnahmeformat zu wechseln und so den immer noch Corona-bedingten Unsicherheiten zu begegnen. So kamen in diesem Jahr vor Ort und online insgesamt fast 90 Anwenderinnen und Anwender der Unternehmenspraxis und weitere Expertinnen und Experten aus der Prüfpraxis sowie der Wissenschaft zusammen, um einen regen Erfahrungsaustausch sowie spannende Diskussionen on- und offline zu führen. Dabei beschränkte sich der Austausch nicht nur auf die Vorträge und Diskussionsrunden, sondern erstreckte sich ebenfalls auf die gemeinsame Abendveranstaltung, bei der in gelöster Atmosphäre Erfahrungen mit preisrechtlichen Thematiken weitergegeben und diskutiert wurden.
In den insgesamt zehn Fachvorträgen präsentieren Referentinnen und Referenten, unter der Leitung von Prof. Dr. Hoffjan von der TU Dortmund, aktuelle Fragestellungen und Lösungsansätze in Verbindung mit der Verordnung PR 30/53 und den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten. Dabei wurden Einblicke in die Praxisprobleme sowohl von Unternehmens- wie auch von Prüferseite gegeben. So berichteten Udo Mertz (Daimler Truck AG) und Armin Halbe (Econum Unternehmensberatung) über ihre Erfahrungen mit besonderem Fokus auf preisrechtliche Aspekte bei der seriennahmen Fertigung nach dem Baukastenprinzip. Stefan Henkel vom Regierungspräsidium Oberbayern und Thomas Wendling vom Regierungspräsidium Stuttgart und Johannes Porten vom Forschungszentrum Jülich gaben hingegen seltene Einblicke in die Prüfpraxis der Einzelauftrags- und der Zuwendungsprüfung.
Der Vortrag von Stefan Schulte befasste sich mit den aktuellen Bemühungen des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Performance Based Contracting und Preisrecht in Einklang zu bringen.
Dr. Marc Pauka, Herausgeber des Kommentars Michaelis/Rhösa/Pauka, gab einen Überblick darüber, was preisrechtlich bei öffentlichen Aufträgen vereinbart werden sollte. Dabei wurden die Ansichten der Kommentatoren und der Prüfpraxis durchaus kontrovers diskutiert. In einem gemeinsamen Vortrag stellen Hans-Peter Müller und Prof. Andreas Hoffjan die geplanten Anpassungen der 10 Auflage des Ebisch/Gottschalks vor.
Komplettiert wurden die Beiträge von je einem Blitzlicht von Sara Kranemann (TU Dortmund) zu den Grundlagen der preisrechtskonformen Zeiterfassung sowie von Simon Weiss (ELP GmbH), der insbesondere die Abgrenzung von Zulieferern und Subunternehmern behandelte. Einen Cloudbasierten Lösungsansatz der automatisierten Entgeltkalkulation stellen Jochen Bender und Otmar Koetz von PwC Deutschland vor.
Das nächste Anwendertreffen wird 2023 am 14. und 15.06. in Leipzig stattfinden. Auch hier ist erneut eine hybride Veranstaltungsform geplant.
Unter Berücksichtigung der Corona-bedingten Rahmenbedingungen fand das Anwendertreffen zum öffentlichen Preisrecht in Köln zum ersten Mal als Hybridveranstaltung statt. Moderne Übertragungstechnik machte es möglich, dass mehr als 60 Anwender und Anwenderinnen der Unternehmenspraxis und weitere Expertinnen und Experten aus der Prüfpraxis sowie der Wissenschaft auch unter Pandemie-Bedingungen zusammenkamen und einen regen Erfahrungsaustausch sowie spannende Diskussionen on- und offline führten.
In insgesamt neun Fachvorträgen präsentieren Referentinnen und Referenten, unter der Leitung von Prof. Dr. Hoffjan (TU Dortmund), aktuelle Fragestellungen und Lösungsansätze in Verbindung mit der VO PR 30/53 und den LSP. Dabei wurden Einblicke in die Praxisprobleme sowohl von Unternehmens- wie auch von Prüferseite gegeben. So berichteten Hanna Bouwer und Natalie Baral (vormals IBM) und Armin Halbe (Econum Unternehmensberatung) über ihre Erfahrungen mit besonderem Fokus auf betriebswirtschaftliche Aspekte. Der Beitrag von Martin Fries (Airbus) behandelte insbesondere den Umgang mit Corona-bedingten Mehrkosten. Einen Überblick zur Personalkostenabrechnung in EU-Fördervorhaben gab Silke Kraus (DLR). Einen seltenen Einblick in die Prüfungs- und Bewilligungspraxis gewährten gleich zwei Vorträge. Stefan Henkel von der Regierung von Oberbayern berichtete über die Prüfung öffentlicher Aufträge und stellte den Prüfprozess aus Prüferperspektive transparent dar. Andreas Simon vom VDI Technologiezentrum GmbH informierte über den administrativen Ablauf einer Projektförderung und gab praktische Hinweise für Zuwendungsempfänger. Das hochaktuelle Thema der „Open house-Beschaffung“ wurde vom Mitherausgeber des Ebisch/Gottschalks Hans-Peter Müller veranschaulicht.
Des Weiteren wurde in diesem Jahr auch die Sicht des Verordnungsgebers, vertreten von Dr. Thomas Solbach (BMWi), präsentiert. Besonders der Stand der Weiterentwicklung der VO PR Nr. 30/53 und den Referentenentwurf sorgten für intensive Diskussionen unter den Teilnehmern.
Wir danken für das positive Feedback und freuen uns auf das nächste Anwendertreffen 2022 in Stuttgart.
Im Jahr 2020 konnte das Anwendertreffen bedingt durch die Corona-Pandemie leider nicht, wie eigentlich geplant, gemeinsam in Stuttgart abgehalten werden. Stattdessen kamen die Teilnehmer/-innen am 24. Juni "virtuell" in einer Videokonferenz zusammen. Prof. Dr. Andreas Hoffjan berichtete von seinem Dortmunder Büro aus über aktuelle preisrechtliche Themen wie z.B. die neuesten Entwicklungen in der BMWi-Arbeitsgruppe zur Modernisierung der PreisVO, neuere Forschungsarbeiten, die Abrechnung öffentlicher Aufträge in Zeiten von Corona und aktuelle gerichtliche Entscheidungen mit richtungsweisendem Charakter. Das "virtuelle" Format tat der Lebhaftigkeit und Konstruktivität des Austauschs untereinander zur Freude aller keinen Abbruch. Die zugeschalteten Preisrechts-Anwender aus dem gesamten Bundesgebiet meldeten sich wie immer zahlreich mit eigenen Fragen, hilfreichen Anmerkungen und anschaulichen Anekdoten aus der Praxis zu Wort - vielen Dank dafür!
Die aktive Beteiligung am öffentlichen Auftragswesen bietet nicht nur zusätzliche Absatzchancen, sondern leider auch zahlreiche – im Vorfeld oft nur schwer absehbare – preisrechtliche Risiken. Diese Erfahrung haben inzwischen nicht nur viele wehrtechnische Unternehmen, sondern z.B. auch diverse Anbieter aus dem IT-Sektor, der Forschung & Entwicklung oder der kommunalen Ver- und Entsorgung gemacht. Zuweilen Jahre nach der Leistungserbringung werden von der Preisprüfbehörde Abrechnungsfehler festgestellt und der Auftraggeber fordert auf Basis des Prüfberichts eine Rückzahlung des Mehrerlöses. Gut, wenn man sich vor diesem Hintergrund proaktiv über die neuesten Kniffe und Fallstricke zu den Themen VO PR Nr. 30/53 (Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen) und den LSP (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) auf dem Laufenden hält.
Mittlerweile zum 6. Mal fand hierzu am 18./19. Juni 2019 das jährliche Anwendertreffen Öffentliches Preisrecht statt. Ort des Geschehens war dieses Mal Berlin. Unter fachlicher Leitung von Prof. Dr. Andreas Hoffjan (TU Dortmund) waren zahlreiche fachkundige Referenten aus verschiedensten Branchen eingeladen, um über praktische Probleme rund um die VO PR Nr. 30/53 und die LSP zu diskutieren und untereinander hilfreiche Tipps für das Tagesgeschäft auszutauschen. Dabei adressierten die Vorträge die wichtigsten vom öffentlichen Preisrecht betroffenen Auftragnehmer, die Verteidigungswirtschaft, die Förderempfänger, die IT-Branche und die Kommunalwirtschaft.
Die Tücken der kaufmännischen Abwicklung des Bundeswehr-Geschäfts wurden in diesem Jahr sowohl von Auftraggeber- als auch von Auftragnehmerseite beleuchtet. So stellte Willi Peter von Rheinmetall Electronics aus Bremen seine langjährige Erfahrung aus Preisprüfungen vor und gab den Anwesenden viele nützliche Hinweise dazu, wie man Projekte von vornherein prüfungsfest aufsetzt, intern dokumentiert und gegenüber dem Preisprüfer darstellt. Jürgen Heins aus dem Luft- und Raumfahrtkonzern OHB konkretisierte den nur schwer messbaren Aspekt der Wirtschaftlichkeit bei der Leistungserstellung. Dabei empfahl er entgegen der gängigen Controlling-Logik eher weniger Kostenstellen zu bilden. Dies hilft bei der Berechnung von Mitarbeiter-Stundensätzen, da kleine Einheiten mit ihren Verrechnungssätzen sehr anfällig für Schwankungen im Zeitablauf sind. Die Sicht des Preisprüfers brachte Maik Kaufmann vom Beschaffungsamt der Bundeswehr im Koblenz, dem BAAINBw, ein. Er erläuterte in seiner Rolle als technischer Kostenprüfer seine Erwartungen an den Auftragnehmer. Vor allem auf einen nachvollziehbaren Sachzusammenhang zwischen Beleg und Vertragsleistung, eine klare zeitliche Zuordnung der dokumentierten Ressourcenverbräuche und ein Hinterfragen der generellen Effizienz bei der Auftragsausführung komme es aus Sicht der Kostenprüfung an.
Auch im Bereich der Forschungsförderung waren beide Vertragsparteien vertreten. Stefan Düsterhöft aus dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt stellte aus Sicht des Zuwendungsgebers vor, wie vertiefte Prüfungen vor Ort durchgeführt werden. Das konkrete Vorgehen der Projektträger und die damit einhergehenden Prüfungsschwerpunkte helfen dem Förderempfänger sich besser auf die vertiefte Prüfung vorzubereiten. Rudolf Gaudermann von SIEMENS gab aus Unternehmenssicht einen aktuellen Einblick in die laufenden Förderbedingungen der EU-Förderprogramme. Bei dem Projekt Horizon-2020 und dessen Nachfolger Horizon-Europe kommt es zu einer LSP-ähnlichen Kostenerfassung und einer regelmäßigen Kostenüberwachung durch verschiedenste Instanzen. Auftragnehmern können ein laufendes Projekt-Controlling und eine strenge Beachtung der von der EU publizierten Rechen- und Berichtsschemata beim erfolgreichen Projektabschluss maßgeblich helfen.
Den in der öffentlichen Verwaltung immer wichtiger werdenden IT-Sektor behandelte Rechtsanwalt Mark Münch von der Sozietät HEUSSEN in seinem Vortrag zum Thema Marktpreise. Aus seiner Sicht werden der Ablauf des Vergabeverfahrens und die Marktabgrenzung gemäß kartellrechtlichem Bedarfsmarktkonzept künftig mehr in den Fokus der preisrechtlichen Marktpreisprüfung rücken. Marktpreise bei IT-Leistungen werden seiner Auffassung nach noch zu häufig a priori ausgeschlossen, da u.a. die Leistungsbündel komplexer dargestellt würden als sie de facto sind, was mit dem Normzweck der VO PR, dem Marktpreisvorrang, in Teilen kollidieren dürfte.
Die typischen Themen der kommunalen Anwenderpraxis wurden von Philipp Hermisson und Stefan Dreßler von der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars aufgegriffen. Diese stellten am Beispiel des städtischen Winterdienstes dar, wie man trotz langfristiger Vertragsverhältnisse zu einem rechts- und prüfsicheren Selbstkostenfestpreis kommen kann, wenn man die einzelnen Kostenpositionen separat genau analysiert und deren weitere Preisentwicklung fundiert prognostiziert. Der Selbstkostenfestpreis wird von sehr vielen (kommunalen) Auftragnehmern angestrebt, weil er nur auf Plankostenbasis überprüft wird und zudem die möglicherweise entstehenden Effizienzgewinne - bei niedrigeren Kostenverläufen als erwartet - voll beim Anbieter verbleiben können.
Natürlich kam neben den Vertretern vom Preisrecht betroffener Branchen und deren Prüfern auch der Verordnungsgeber beim Anwendertreffen 2019 zu Wort. Hans-Peter Müller aus dem BMWi informierte verwaltungsjuristisch sehr fundiert über die Rechtsqualität des Preisprüfberichts und den Rechtsschutz bei Maßnahmen der Prüfbehörden. Noch mehr Gehör fand seine optimistische Einschätzung, dass eventuell noch im laufenden Kalenderjahr mit Ergebnissen aus der offiziellen Arbeitsgruppe beim BMWi zur Reformierung des Preisrechts gerechnet werden könne. Hier hätten sich zuletzt merkliche Fortschritte und Konsenspunkte abgezeichnet. Wünschenswert seien aus seiner Sicht z.B. einheitlichere Aufbereitungen der Preisprüfberichte über die verschiedenen Prüfbehörden der Länder hinweg.
Ob der Verordnungsgeber die Modernisierung der VO PR Nr. 30/53 nun wirklich auf die Zielgeraden bringt, wird sich spätestens auf dem nächsten Anwendertreffen Öffentliches Preisrecht zeigen. Dies findet am 24. und 25. Juni 2020 in Stuttgart statt und wird wieder zahlreiche Experten für die Kalkulation öffentlicher Auftrage zusammenbringen.
Im Rahmen des diesjährigen Anwendertreffens Preisrecht lud Prof. Dr. Andreas Hoffjan in die Hansestadt Hamburg ein. Vor der Kulisse des Hamburger Michels wurden den Teilnehmern fachlich fundierte Beiträge sowie angeregte Diskussionen geboten. Das bunt gemischte Vortragsportfolio sowie die Relevanz der Thematiken wurden durch die hohe Teilnehmerzahl bestätigt. So war das Anwendertreffen Preisrecht erstmalig in seiner 5-jährigen Bestehenszeit mit fast 70 Teilnehmenden restlos ausgebucht.
Eines der Highlights stellte neben den Ausführungen von Dr. Frank Roth (DLA Piper UK LLP) zur Stellung des Marktpreises innerhalb der VO PR Nr. 30/53 und von Martin Frieß (Airbus) zum internationalen Aspekten des Preisrechts der Erfahrungsbericht Henry Golliskys (STREIT GmbH) dar, der die Teilnehmer mit auf eine Reise durch einen fast ein Jahrzehnt lang andauernden Rechtsstreit um einen abzuführenden Mehrerlös als Ergebnis einer Preisprüfung nahm. Dabei verstand Herr Gollisky es, die mitunter anspruchsvollen rechtlichen Grundlagen anschaulich zu vermitteln und gleichzeitig die Spannung über den Ausgang des Verfahrens auch am späten Nachmittag aufrechtzuerhalten.
Abgerundet wurde die Veranstaltung neben den gemeinsamen Kaffeepausen zudem durch ein lockeres und gemütliches "Get togehter" im Strand-Pauli. Mit einzigartigem Blick auf den Hamburger Hafen konnten die Preisrechts-Anwender Kontakte intensivieren, die eine oder andere Diskussion des Tages fortführen oder einfach den lauen Sommerabend ausklingen lassen.
Bereits zum vierten Mal fand am 21. und 22. Juni 2017 das „Anwendertreffen Öffentliches Preisrecht“ statt. Der fachliche Leiter der hochkarätig besetzten Veranstaltung, Herr Prof. Dr. Andreas Hoffjan, hatte in diesem Jahr in die schöne Rheinmetropole Düsseldorf eingeladen, wo es – wie in bereits in den Vorjahren – auf hohem fachlichen Niveau zu einem Erfahrungsaustausch über verschiedenste Facetten des vielschichtigen Themenfeldes „Öffentliches Preisrecht“ kam.
Thematisch im Vordergrund standen u.a. Fachfragen zu LSP-Kalkulationen im kommunalen Ver- und Entsorgungsbereich, anwendungsbezogene Aspekte bei IT- bzw. Hochtechnologieleistungen oder auch das sehr bedeutsame Feld der öffentlichen Zuwendungen, welche ebenfalls regelmäßig von den Preisbehörden überprüft werden. Aus diesem Anlass gewährte Frau Britta Friedrich, ihres Zeichens Preisbildungsreferentin aus der PÜ Kiel, spannende Einblicke in ihren Prüfungsalltag. Insbesondere der letztgenannte Programmpunkt regte das gesamte Plenum zum angeregten Meinungsaustausch an, sodass nicht nur von Seiten der Referenten inhaltlicher Input bereitgestellt wurde, sondern sich auch die Teilnehmer – dieses Mal waren es gar über 40 an der Zahl – untereinander mit nützlichen Tipps versorgten.
Besonders gespannt waren die Anwesenden auch auf den Vortrag von Herrn Hans-Peter Müller aus dem BMWi, der hochaktuelle Infos zum Konsultationsprozess bezüglich einer Modernisierung der VO PR 30/53 verkündete. Auch hier war eine rege Teilnahme am Diskurs zu beobachten. Wenn auch noch nicht alles als „spruchreif“ zu bezeichnen war, so entließ Herr Müller die anwesenden Preisrechts-Anwender doch mit wertvollen Erkenntnissen zur Zukunft der Preisverordnung nach Hause.
Wie immer kam natürlich auch das Networking nicht zu kurz; zwischen den Fachbeiträgen beim Kaffee oder auch beim gemeinsamen Abendessen in der lebendigen und sommerlich warmen Düsseldorfer Altstadt konnten Kontakte geknüpft bzw. intensiviert werden.
Anpassung von Strukturen und Prozessen an preisrechtliche Vorgaben, Probleme der Kostenanerkennung oder Rechtsnatur des Preisprüfungsberichts –diese und weitere interessante Themen standen im Fokus des bereits 3. Anwendertreffens öffentliches Preisrecht. Der zentrale Erfahrungsaustausch zu allen Themen rund um die VO PR 30/53 und die LSP fand unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Hoffjan im Juni 2016 in Frankfurt am Main statt.
Die Referenten aus dem Kreise der Auftragnehmer öffentlicher Aufträge, der Wissenschaft und der Preisprüfungsbehörden boten interessante Einblicke in die praktische Umsetzung des öffentlichen Preisrechts. Neben den genannten allgemeinen Themen konnten ebenso branchenspezifische Probleme wie Preistypen bei IT-Dienstleistern oder die Prüfung und Kalkulation von Entsorgungsaufträgen thematisiert werden. Zudem bot die Veranstaltung wieder einmal viel Raum für Networking und das Knüpfen von Kontakten unter Praktikern des öffentlichen Preisrechts – nicht zuletzt in der lockeren Atmosphäre bei der gemeinsamen Abendveranstaltung in einem alten Straßenbahndepot.
Als spannender Punkt hat sich der Dialog mit Preisüberwachungsstellen etabliert. Außerhalb konkreter Prüfungssituationen konnten somit Erfahrungen und Ansichten zwischen den Prüfbehörden und den Anwendern des öffentlichen Preisrechts ausgetauscht werden. Dieses Element soll auch bei der nächsten Auflage des Anwendertreffens öffentliches Preisrecht beibehalten werden, wenn sich die Experten auf diesem Gebiet voraussichtlich Ende Juni 2017 in Düsseldorf treffen.
Nach dem Erfolg im Premierenjahr fand auch 2015 wieder ein Anwendertreffen öffentliches Preisrecht – diesmal in München – unter der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Andreas Hoffjan statt.
Themenschwerpunkte waren u.a. aktuelle Rechtsprobleme und Rechtsprechung, Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit von Kosten sowie Stundensatzkalkulationen bei europäischen Zuwendungen. Als besonders Highlight konnten diesmal auch Referenten aus der Preisprüferschaft und vom Verordnungsgeber gewonnen werden, so dass verschiedene Akteure der öffentlichen Beschaffung in den Dialog treten konnten.
Aber auch für Networking war wieder Zeit und Raum gegeben – sei es zwischen den Vorträgen oder beim gemeinsamen Abendessen. Somit konnten Erfahrungen ausgetauscht und Kontakte geknüpft oder intensiviert werden.
Am 2. und 3. Juli 2014 konnten unter der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Andreas Hoffjan erstmals etwa 40 öffentliche Auftragnehmer zum ersten Anwendertreffen öffentliches Preisrecht in Dortmund begrüßt werden. In insgesamt neun Fachvorträgen präsentierten die Referenten aktuelle Probleme und Lösungsansätze in Verbindung mit der VO PR30/53 und den LSP.
Dabei konnte ein breites Spektrum an Themen behandelt werden: vom Nachweis von Marktpreisen, über die Behandlung von Dauerschuldverhältnissen und die Berücksichtigung betrieblicher Kostenstrukturen bis hin zu aktueller Rechtsprechung und speziellen Praxisbeispielen.
Als zentrales Element hat sich jedoch der Dialog zwischen den verschiedenen Anwendern herausgestellt. Sei es während der fachlichen Diskussionen im Rahmen der Vorträge oder bei der Abendveranstaltung: das Anwendertreffen bot die Möglichkeit, Erfahrungen mit dem Thema Preisrecht auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.
Aufgrund der positiven Resonanz soll die Veranstaltung Anwendertreffen öffentliches Preisrecht weitergeführt werden. Derzeit laufen die ersten Planungen für das nächste Treffen Mitte Juni 2015 in München.
Neben dem jährlichen Anwendertreffen öffentliches Preisrecht existieren diverse weitere Veranstaltungen, die Auftraggebern wie Auftragnehmern die Möglichkeit bieten, sich vertiefter ins Preisrecht einzuarbeiten, sich mit anderen Preisrechts-Anwendern auszutauschen und aktuelle Entwicklungen im Preisrecht mitzuverfolgen. Eine Auswahl dieser Angebote wird auf dieser Seite kurz vorgestellt. Im Wesentlichen handelt es sich um Workshop-, Seminar- oder Tagungsprogramme. Für nähere Informationen zu den Terminen und Inhalten sowie zu den Anmeldemodalitäten siehe auch die beigefügten Verlinkungen.
Seminarangebot zum öffentlichen Preisrecht mit betriebswirtschaftlichen Schwerpunkten sowie Infos zu Preistypen, Kalkulationsschemata und Ablauffragen zu einer eventuellen Preisprüfung.
Weitere Infos unter:
https://www.kbw.de/seminar/preisrecht-bei-oeffentlichen-auftraegen_BFA116
Seminarveranstaltungen aus juristischer und betrieblicher Perspektive inklusive preisrechtlicher Grundlagenbesprechung sowie im Besonderen auch den Selbstkostenpreis-Erfordernissen. Auch werden Schnittstellen zu benachbarten Rechtsgebieten angesprochen.
Weitere Infos unter:
Workshop-orientiertes Angebot, das immer wieder um paraxisnahe Übungen angereichert wird. Zielgruppe sind die öffentlichen Auftraggeber, Unternehmen, die für die öffentliche Hand tätig sind, sowie juristisch oder betriebswirtschaftlich orientierte Berater.
Weitere Infos unter:
Grundlagenseminar, in dem das Preisrecht vom Marktpreis, über die Selbstkostenpreistypen bis hin zur Preisüberwachung und vertraglichen Aspekten abgearbeitet wird. Adressiert werden vor allem Mitarbeiter aus privatwirtschaftlichen Unternehmen mit kaufmännsichem Hintergrund.
Weitere Infos unter:
Herr M. Singer bietet Seminare, Schulungen und Workshops zu den Themen Preisrecht und Preisprüfung an, die grundlegende und vertiefende Kenntnisse zu den Anforderungen bei öffentlichen Aufträgen vermitteln. Die praxisnah ausgerichteten Angebote helfen dabei, Chancen und Risiken besser zu erkennen und auf eine eventuelle Preisprüfung besser vorbereitet zu sein.
Weitere Infos unter:
Alljährliche Tagung zum öffentlichen Preisrecht. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entwicklungen im Preisrecht sowie wichtige Praxisfragen im Zusammenhang mit der VO PR Nr. 30/53 bzw. den LSP. Sie haben die Gelegenheit zum Austausch unter Kolleginnen und Kollegen aus Verwaltung, Wissenschaft, Anwaltschaft, Literatur und Praxis.
Weitere Infos unter: